Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie die aktuell hinterlegten Vertrags- und Geschäftsbedingungen unseres Unternehmens.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen derFuchscomputer Electronics GmbH
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Fuchscomputer Electronics GmbH, Eisenbahnstrasse 5, 8840 Einsiedeln (nachfolgend „Fuchscomputer“ genannt), und ihren Kunden.
Die AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Verkäufe von Hard- und Software, Zubehör, Lizenzen sowie für sämtliche Dienstleistungen von Fuchscomputer, insbesondere Beratung, Support, Reparaturen, Installationen, Fernwartung, Netzwerk- und Serverlösungen, Virtualisierung, Datensicherung, Schulungen und weitere IT-Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, sofern diese von Fuchscomputer ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
Mit der Bestellung von Waren, der Erteilung eines Auftrags oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten diese AGB als akzeptiert.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote von Fuchscomputer sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung,
- die Auslieferung der Ware,
- die Ausführung einer Dienstleistung,
- die Annahme eines Angebots durch den Kunden.
Produktabbildungen, technische Daten, Spezifikationen und Beschreibungen dienen der Information und sind unverbindlich. Änderungen durch Hersteller bleiben vorbehalten.
Mündliche Zusagen, Nebenabreden, technische Auskünfte oder Empfehlungen sind nur verbindlich, wenn sie von Fuchscomputer schriftlich bestätigt wurden.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise:
- exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer,
- exklusiv vorgezogener Recyclinggebühr (vRG), sofern anwendbar,
- exklusive Versand-, Verpackungs- und Transportkosten.
Irrtümer, technische Fehler sowie Preisänderungen bleiben vorbehalten. Sollte ein Produkt aufgrund offensichtlicher Preisfehler bestellt worden sein, ist Fuchscomputer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
4. Zahlungsbedingungen
Fuchscomputer kann folgende Zahlungsmethoden anbieten:
- Vorauskasse
- Rechnung
- Barzahlung
- EC-/Kreditkarte
Fuchscomputer behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschliessen oder Vorauszahlung zu verlangen.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Kalendertagen netto zahlbar.
Bei Zahlungsverzug kann Fuchscomputer:
- Mahngebühren erheben,
- Verzugszinsen berechnen,
- weitere Lieferungen oder Leistungen zurückhalten.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Fuchscomputer.
5. Lieferung und Versand
Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nach Zahlungseingang beziehungsweise nach Annahme der Bestellung.
Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Lieferengpässen bei Herstellern, Transportproblemen oder anderen Umständen ausserhalb des Einflussbereichs von Fuchscomputer berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
6. Gefahrenübergang
Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen, den Versanddienstleister oder den Kunden auf diesen über.
Transportschäden sind vom Kunden unmittelbar nach Erhalt der Sendung beim zuständigen Transportdienstleister zu melden und zusätzlich Fuchscomputer unverzüglich mitzuteilen.
7. Prüfpflicht und Mängelanzeige
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.
Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sind innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich zu melden.
Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Meldung, gilt die Ware als genehmigt.
8. Dienstleistungen und Support
Fuchscomputer erbringt Dienstleistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und nach bestem Wissen.
Ein bestimmter technischer, wirtschaftlicher oder geschäftlicher Erfolg wird nur dann geschuldet, wenn dieser ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
Dies gilt insbesondere für vor Ort erbrachte Dienstleistungen, Fernwartungen, telefonische Supportleistungen sowie per E-Mail oder Fernzugriff erbrachte Arbeiten.
Aufwendungen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Informationen des Kunden können zusätzlich verrechnet werden.
Notfall-, Pikett- und Sondereinsätze
Dienstleistungen, Supportleistungen, Fernwartungen, Vor-Ort-Einsätze, Abholungen sowie Reparatur- und Diagnosearbeiten, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit besonderer Dringlichkeit oder ausserhalb der regulären Geschäftszeiten erbracht werden, können mit einem Zuschlag verrechnet werden.
Dies gilt insbesondere für Leistungen während Betriebsferien, an Wochenenden, Feiertagen, ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten oder bei ausdrücklich verlangter bevorzugter Behandlung.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist Fuchscomputer berechtigt, für solche Leistungen einen Notfall-, Pikett- oder Ferienzuschlag von 25 % auf den jeweils gültigen Stundenansatz zu verrechnen.
Zusätzliche Reisezeiten, Wegspesen, Transportkosten, Versandkosten und Materialkosten werden separat verrechnet.
Der Kunde wird nach Möglichkeit vor Beginn der Arbeiten über anwendbare Zuschläge informiert.
Keine Einsatzpflicht
Fuchscomputer ist nicht verpflichtet, Notfall-, Pikett-, Ferien- oder Sondereinsätze anzunehmen.
Die von Fuchscomputer erfassten Arbeitsrapporte, Serviceberichte, Fernwartungsprotokolle und Zeiterfassungen gelten als Grundlage für die Rechnungsstellung und werden vom Kunden anerkannt, sofern nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung schriftlich Einspruch erhoben wird.
Angebote sind, sofern nichts anderes angegeben ist, während 10 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig.
9. Fernwartung
Supportleistungen können nach Absprache mittels Fernwartung erbracht werden.
Der Kunde erteilt hierfür die notwendige Zustimmung für den Remote-Zugriff auf seine Systeme.
Fuchscomputer übernimmt keine Haftung für Unterbrüche, Sicherheitsvorfälle oder Schäden, die durch:
- die bestehende Systemumgebung,
- Drittsoftware,
- Netzwerkprobleme,
- mangelhafte Datensicherungen
entstehen.
Der Kunde bleibt jederzeit für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.
Die Verantwortung für die Durchführung, Überprüfung und Wiederherstellung von Datensicherungen liegt ausschliesslich beim Kunden. Dies gilt auch dann, wenn Fuchscomputer Sicherungslösungen installiert, konfiguriert oder betreut.
Fuchscomputer übernimmt keine Garantie dafür, dass IT-Systeme nach einer Installation, Konfiguration oder Sicherheitsmassnahme vollständig vor Schadsoftware, Cyberangriffen, Hackerangriffen, Datenverlusten oder sonstigen Sicherheitsvorfällen geschützt sind.
Fuchscomputer schuldet keine permanente Überwachung, Wartung, Aktualisierung oder Absicherung von IT-Systemen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Kunde bleibt unabhängig von installierten Backup-, Sicherheits- oder Überwachungslösungen allein für die regelmässige Überprüfung der Funktionsfähigkeit seiner Datensicherungen und Sicherheitssysteme verantwortlich.
10. Gewährleistung
Für Neuware gilt die gesetzliche Gewährleistung, sofern nicht beim Produkt oder im Angebot ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Die Gewährleistung umfasst nach Wahl von Fuchscomputer:
- Reparatur,
- Ersatzlieferung,
- Gutschrift des Kaufpreises.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
- Verschleissteile,
- Batterien und Akkus,
- Verbrauchsmaterialien,
- Schäden durch unsachgemässe Behandlung,
- Schäden durch Fremdeingriffe,
- Schäden durch Überspannung oder höhere Gewalt,
- Softwareprobleme und Softwarekonflikte.
Normale Abnutzung stellt keinen Gewährleistungsfall dar.
Gebrauchte Geräte
Gebrauchte oder wiederaufbereitete Geräte werden, soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung verkauft, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Allfällige zugesagte Garantien ergeben sich ausschliesslich aus der jeweiligen Produktbeschreibung oder einer schriftlichen Vereinbarung.
11. Reparaturen
Für eingesandte oder abgegebene Geräte ist eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung beizulegen.
Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Reparatur, Diagnose, Wartung oder sonstigen Bearbeitung eine vollständige Datensicherung durchzuführen.
Fuchscomputer haftet nicht für Datenverluste, beschädigte Datenbestände, verlorene Lizenzinformationen oder daraus resultierende Folgeschäden.
Gerätealter und Reparaturrisiko
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere bei älteren, beschädigten, verschmutzten, bereits geöffneten oder technisch instabilen Geräten ein erhöhtes Risiko für weitere Defekte, Datenverluste oder einen vollständigen Geräteausfall besteht.
Insbesondere bei Geräten mit Vorschäden, Flüssigkeitsschäden, Korrosion, thermischen Schäden, defekten Datenträgern, fehlerhaften Elektronikkomponenten oder unbekannter Vorgeschichte können Diagnose-, Reparatur- oder Datenrettungsarbeiten zu weiteren Schäden führen, ohne dass daraus eine Haftung von Fuchscomputer entsteht.
Bei Geräten, die älter als fünf Jahre sind oder vom Hersteller nicht mehr unterstützt werden, erfolgen Diagnose-, Reparatur- und Wiederherstellungsarbeiten ausdrücklich auf Risiko des Kunden.
Bei Geräten, die älter als fünf Jahre sind oder vom Hersteller nicht mehr unterstützt werden, besteht aufgrund des Alters und des technischen Zustands ein erhöhtes Risiko für weitere Defekte oder Datenverluste. Fuchscomputer haftet nicht für Schäden, die auf altersbedingte Mängel, versteckte Vorschäden oder Materialermüdung zurückzuführen sind.
Fuchscomputer haftet nicht für Schäden, Funktionsausfälle, Datenverluste oder den Totalausfall eines Gerätes, soweit diese auf den bestehenden Zustand, das Alter des Gerätes, verdeckte Mängel oder bereits vorhandene Defekte zurückzuführen sind.
Der Kunde bestätigt mit der Übergabe des Gerätes, dass ihm diese Risiken bekannt sind und dass eine aktuelle Datensicherung erstellt wurde.
Datenrettung
Bei Datenrettungs-, Wiederherstellungs- oder Sicherungsarbeiten kann kein bestimmter Erfolg garantiert werden.
Der Kunde anerkennt, dass beschädigte Datenträger während Diagnose- oder Wiederherstellungsarbeiten vollständig ausfallen können.
Der vereinbarte Aufwand ist unabhängig davon geschuldet, ob sämtliche, teilweise oder keine Daten wiederhergestellt werden können
Leih- und Ersatzgeräte
Leih- oder Ersatzgeräte werden ohne Gewährleistung zur Verfügung gestellt.
Fuchscomputer haftet nicht für Datenverluste, Kompatibilitätsprobleme, Programmfehler oder Betriebsunterbrüche, die durch die Nutzung eines Leih- oder Ersatzgerätes entstehen.
Nicht abgeholte Geräte
Nach Abschluss einer Reparatur oder nach Mitteilung über die Nichtreparierbarkeit eines Gerätes ist dieses durch den Kunden innerhalb von 30 Tagen abzuholen.
Nach Ablauf dieser Frist ist Fuchscomputer berechtigt, angemessene Lagergebühren zu verrechnen.
Werden Geräte trotz mindestens einer schriftlichen Aufforderung und angemessener Nachfrist während mehr als sechs Monaten nicht abgeholt, ist Fuchscomputer berechtigt, über diese zu verfügen, sie zu verwerten oder fachgerecht zu entsorgen. Allfällige offene Forderungen bleiben davon unberührt.
Kann eine Reparatur aufgrund des technischen Zustands des Gerätes nicht durchgeführt werden oder führt diese zu einem wirtschaftlich unverhältnismässigen Aufwand, ist Fuchscomputer berechtigt, die Arbeiten nach Information des Kunden einzustellen und die bis dahin aufgelaufenen Aufwände in Rechnung zu stellen.
Wird bei einer Überprüfung kein Fehler festgestellt oder liegt kein Garantie- oder Gewährleistungsfall vor, kann der entstandene Aufwand gemäss aktuellem Stundenansatz verrechnet werden.
12. Rückgabe und Widerruf
Ein generelles Rückgabe- oder Widerrufsrecht besteht nicht.
Fuchscomputer kann freiwillig Rücknahmen akzeptieren.
Voraussetzungen sind:
- vorherige Zustimmung von Fuchscomputer,
- vollständige und unbeschädigte Originalverpackung,
- neuwertiger Zustand der Ware.
Von der Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere:
- Software,
- Lizenzen,
- Sonderbestellungen,
- individuell konfigurierte Systeme,
- geöffnete Datenträger,
- kundenspezifisch beschaffte Produkte.
Bereits angefallene Versand-, Bearbeitungs- und Zahlungskosten können vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden.
13. Software und Lizenzen
Für Softwareprodukte gelten ausschliesslich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
Fuchscomputer übernimmt keine Garantie dafür, dass installierte Software dauerhaft fehlerfrei funktioniert oder mit sämtlichen Systemumgebungen kompatibel ist.
Lizenzschlüssel, Downloads und digitale Produkte sind grundsätzlich von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
Von Fuchscomputer erstellte Dokumentationen, Konzepte, Offerten, Konfigurationen, Skripte, Automatisierungen, Installationspläne und ähnliche Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Fuchscomputer.
Open Source und Drittsoftware
Bei Software, Cloud-Diensten, Hosting-Angeboten oder sonstigen Leistungen von Drittanbietern gelten zusätzlich deren Vertrags- und Lizenzbedingungen.
Fuchscomputer haftet nicht für Ausfälle, Funktionsänderungen, Preisanpassungen, Sicherheitsschwachstellen oder die Einstellung von Leistungen durch Drittanbieter.
14. Haftungsbeschränkung
Fuchscomputer haftet ausschliesslich für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
Fuchscomputer haftet nicht für Schäden oder Datenverluste, die durch altersbedingte Defekte, Materialermüdung, Vorschäden, versteckte Mängel, den Ausfall von Datenträgern oder durch notwendige Diagnose-, Reparatur- oder Datenrettungsarbeiten entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Fuchscomputer vorliegt.
Soweit gesetzlich zulässig, wird jede weitergehende Haftung ausgeschlossen.
Insbesondere haftet Fuchscomputer nicht für:
- Datenverlust,
- Verlust von Lizenzinformationen,
- entgangenen Gewinn,
- Umsatz- oder Produktionsausfälle,
- Betriebsunterbrüche,
- indirekte Schäden,
- Folgeschäden,
- Schäden durch Drittanbieter,
- Schäden aufgrund von Cyberangriffen, Malware, Ransomware oder Hackerangriffen,
- Schäden aufgrund von Stromausfällen oder Überspannungen,
- Schäden infolge Herstellerfehlern oder Herstellerentscheidungen.
Die Gesamthaftung von Fuchscomputer ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den vom Kunden für den betreffenden Auftrag tatsächlich bezahlten Betrag beschränkt.
Fuchscomputer übernimmt keine Haftung für die Wiederbeschaffung verlorener Daten, Programme, Lizenzen oder Konfigurationen.
Der Kunde ist verpflichtet, vor sämtlichen Arbeiten angemessene Datensicherungen durchzuführen und deren Wiederherstellbarkeit zu überprüfen.
Verjährung von Ansprüchen
Soweit gesetzlich zulässig, verjähren sämtliche Schadenersatz- und Haftungsansprüche des Kunden gegenüber Fuchscomputer innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch zwei Jahre nach Abschluss des jeweiligen Auftrags.
15. Datenschutz
Fuchscomputer bearbeitet Personendaten gemäss den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz.
Personendaten werden ausschliesslich für die Vertragsabwicklung, die Kundenbetreuung sowie gesetzlich vorgeschriebene Zwecke verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website von Fuchscomputer ersichtlich. [fuchscomputer.ch], [fuchscomputer.ch]
16. Höhere Gewalt
Fuchscomputer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen ausserhalb des eigenen Einflussbereichs.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Naturereignisse,
- Stromausfälle,
- Krieg,
- behördliche Anordnungen,
- Pandemien,
- Cyberangriffe auf Infrastruktur,
- Ausfälle von Lieferanten oder Telekommunikationsdiensten.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Einsiedeln, Kanton Schwyz, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Kontakt
Fuchscomputer Electronics GmbH
Eisenbahnstrasse 5
8840 Einsiedeln
Telefon: +41 55 418 70 70
WhatsApp: +41 79 419 70 70
E-Mail: info@fuchscomputer.ch
Web: www.fuchscomputer.ch